Rechtsprechung
LAG Hamm, 24.04.1985 - 12 TaBV 18/85 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,14912) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arbeitszeit; Lehrer in privaten Ersatzschulen; Mitbestimmung; Betriebsrat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamm, 16.10.1984 - 1 BV 51/84
- LAG Hamm, 24.04.1985 - 12 TaBV 18/85
- BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 49/85
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 31.05.1983 - 1 ABR 57/80
Eingruppierung - Betriebsratsmitbestimmung
Auszug aus LAG Hamm, 24.04.1985 - 12 TaBV 18/85
Das ist dann der Fall, wenn z. B. durch Beachtung der Vorschriften über die Mitbestimmung die tendenzbezogene Handlungs- und Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers beeinträchtigt wird (BAG, Beschluß vom 31.05.1983 - 1 ABR 57/80 - Der Betrieb 84, S. 995), was in der Regel bei bloßen Informations-, Anhörungs- und Beratungsrechten nicht der Fall ist (BAG…, Beschluß vom 22.05.1979 - 1 ABR 45/77 - Der Betrieb 79, S. 2183). - BAG, 22.05.1979 - 1 ABR 100/77
Redakteure eines Zeitschriftenverlages - Tendenzträger - Arbeitszeit - …
Auszug aus LAG Hamm, 24.04.1985 - 12 TaBV 18/85
Es müßten vielmehr die für die beabsichtigte Arbeitszeitverteilungsregelung maßgebenden tendenzbedingten Gründe schlüssig dargelegt sein (BAG, Beschluß vom 22.05.1979 - 1 ABR 100/77 - Der Betrieb 79, S. 2184 ff.). - BAG, 22.05.1979 - 1 ABR 45/77
Tendenzcharakter - Staatlich anerkannte private Ersatzschule - Internat - …
Auszug aus LAG Hamm, 24.04.1985 - 12 TaBV 18/85
Das ist dann der Fall, wenn z. B. durch Beachtung der Vorschriften über die Mitbestimmung die tendenzbezogene Handlungs- und Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers beeinträchtigt wird (BAG…, Beschluß vom 31.05.1983 - 1 ABR 57/80 - Der Betrieb 84, S. 995), was in der Regel bei bloßen Informations-, Anhörungs- und Beratungsrechten nicht der Fall ist (BAG, Beschluß vom 22.05.1979 - 1 ABR 45/77 - Der Betrieb 79, S. 2183).